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Fachschule Sozialpädagogik (Teilzeit)

Aufnahmevoraussetzung

Sie können in die Fachschule Sozialpädagogik aufgenommen werden, wenn Sie die Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte Sozialpädagogische Assistentin“ bzw. „Staatlich geprüfter Sozialpädagogischer Assistent“ führen und das Abschlusszeugnis, das diese Berechtigung verleiht, zudem mindestens befriedigende Leistungen im Unterrichtsfach Deutsch und im berufsbezogenen Lernbereich (Theorie und Praxis) aufweist.

Erreichbarer Abschluss

Sie erwerben die allgemeine Fachhochschulreife, die zu einem Hochschulstudium berechtigt und führen die Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Erzieherin“ bzw. „Staatlich anerkannter Erzieher“ auf DQR-Stufe 6.

Ziel der Ausbildung

Durch den erfolgreichen Besuch der Fachschule können Sie als Fachkraft in diversen sozialpädagogischen Bereichen arbeiten (z.B. Kindertageseinrichtungen, Jugendhaus, Hort, Psychiatrie, u.v.m.). Diese Ausbildung befähigt Sie u.a. dazu, Aufgaben und Probleme in diesem komplexen Berufsfeld kompetent und selbstständig zu lösen, zu reflektieren und verantwortungsvoll die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen mitzugestalten.

Ablauf der berufsbegleitenden Ausbildung

Die berufsbegleitende Ausbildung dauert drei Jahre. Während dieser Zeit erhalten Sie an zwei Tagen Unterricht in den berufsübergreifenden Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik, Biologie, Religion, Politik und in den berufsbezogenen Modulen. An den anderen drei Tagen, haben Sie die Möglichkeit arbeiten zu gehen. Die Arbeitszeit lässt sich gleichzeitig als Praxiszeit für die Ausbildung anrechnen. Ein Praxistag, mit mindestens 5 Stunden praktischer Arbeit (= 600 Stunden Praxis in der Gesamtausbildung), muss neben den Unterrichtstagen abgeleistet werden. So ist es möglich, Ausbildung, Beruf und Familie zu vereinbaren und ausbildungsbegleitend als Sozialpädagogische Assistentin /Sozial-pädagogischer Assistent zu arbeiten.

Die Ausbildung ist auch möglich, wenn Sie aus  persönlichen Gründen (z.B. familiäre oder gesundheitliche Gründe) lediglich die fünfstündige Praxis-Pflicht neben den Unterrichtstagen ableisten.

Um familienfreundlich zu sein und eine Planungssicherheit in der Praxis zu gewährleisten, verzichten wir auf Abend-, Wochenend- und Blockunterricht.

Prüfungen

Es werden je eine schriftliche Abschlussprüfung im Unterrichtsfach Deutsch und in einem Modul sowie eine Facharbeit in einem weiteren Modul geschrieben. Darüber hinaus findet eine praktische Prüfung statt.

Ausbildungsort

Der Unterricht findet in unserer Außenstelle in Langenhagen statt.

Bewerbungsanschrift: BBS Neustadt, Bunsenstr. 6, 31535 Neustadt

Ansprechpartner in der Schule

Therese Lachmann, kom. Abteilungsleiterin
Lachmann.Therese@bbs-nrue.de
05032/9518-12

Weiterführende Informationen für den oben genannten Beruf finden Sie unter:

https://fachkraefteoffensive.fruehe-chancen.de

https://www.mk.niedersachsen.de/download/106994/Broschuere_Ausbildungswege_und_Quereinstiege_in_die_niedersaechsische_Erzieherinnen-_Erzieherausbildung.pdf